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Das neue “Telemediengesetz” (PDF) und der “Staatsvertrag über Rundfunk und Telemedien” (PDF) hat weitreichende Folgen auch für Blogger.

1) Impressum ist Pflicht für jeden Blog.

  • Name
  • Anschrift
  • E-Mailadresse
  • Telefonnummer

sind Pflichtangaben. Wer seine Email-Adresse nicht im Klartext angeben will, kann auch ein Image dafür hinterlegen.

2) Werbung muß als solche gekennzeichnet werden. Artikel die ein Produkt bewerben, müssen mit einem deutlichen Hinweis, z.B durch den Schriftzug “Anzeige”, als Werbung gekennzeichnet werden.

3) Datenschutz
Blogger können dazu gezwungen werden, die Daten ihrer User den Behörden zu übergeben. Umstritten ist, ob dies auch präventiv geschehen darf.

Wer sich noch genauer über die, hier nicht aufgeführten, kleineren Änderungen informieren will, findet in unten aufgeführten Webseiten mehr.

Verstöße können nicht nur empfindliche Abmahnungen zur Folge haben. Sie können auch als Ordnungswidrigkeit gehandhabt werden. Dies kann dann bis zu 50.000 EUR teuer werden.

Journalistisch anmutende Nachrichtenblogs Telepolis

Achtung, Blogger: Neues Telemediengesetz ab 2007 … Basic Thinking

Die Anbieterkennzeichnung nach § 6 TDG Medien, Internet und Recht

Impressumspflicht im Internet BECKMANN UND NORDA Rechtsanwälte

Von admin, 10. Januar 2007, 13:30 Uhr

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